Kosten

Die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten regelt das Gesetz (RVG). Dort finden sich Tabellen mit verschiedenen Gebühren, je nach Rechtsgebiet und Tätigkeit. Daran orientiere ich mich bei der Berechnung der Kosten, aber in besonders gelagerten Fällen bietet sich auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars an. 

In einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch klären wir die Verteidigungsmöglichkeiten und die Kosten. 

Wünschen Sie lediglich eine persönliche Beratung, berechne ich Ihnen dafür 150 Euro (inkl. Umsatzsteuer).

Wünschen Sie dann, dass ich das Mandat übernehme, nehme ich grundsätzlich einen Vorschuss, der in der Regel die Hälfte des Honorars beträgt. 

Sollten Sie von den Vorwürfen freigesprochen werden oder sollte das Verfahren durch das Gericht eingestellt werden, erstattet die Staatskasse grundsätzlich die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren gemäß RVG. In allen anderen Fällen müssen Sie die Kosten leider selbst tragen. Das Ziel meiner Verteidigung ist optimalerweise die Einstellung des Verfahrens bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. In diesen Fällen sieht das Gesetz leider keine Erstattung der entstandenen Kosten vor. In Ausnahmefällen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hierauf würde ich Sie in einem solchen Falle hinweisen. 

Soweit Sie über ein geringes Einkommen verfügen (insbesondere auch bei Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Studium), können Sie für ein erstes Beratungsgespräch beim Amtsgericht Ihrer Meldeadresse einen Beratungshilfeschein beantragen. Bitte überprüfen Sie zunächst selbst die Voraussetzungen und holen Sie sich vor dem ersten Beratungsgespräch bei dem Amtsgericht Ihres Bezirks einen sog. Beratungshilfeschein. 

Beispielrechnung: Verfahren vor dem Amtsgericht mit einem Hauptverhandlungstermin:

Grundgebühr Nr. 4100 VV: 220 Euro
Vorverfahrensgebühr Nr. 4104 VV: 181,50 Euro
Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV: 181,50 Euro
Terminsgebühr Nr. 4108 VV: 302,50 Euro
Post- und Telekommunikationsdienstleistungspauschale Nr. 7002 VV: 20 Euro
= 905,50 Euro
zzgl. 19 % Umsatzsteuer in Höhe von 172,05 Euro
insgesamt: 1077,55 Euro 

Beachten Sie bitte, dass mehr Gebühren anfallen, wenn z.B. mehr als ein Gerichtstermin anfällt, mehr als 5 Stunden pro Termin verhandelt wird, Haftzuschlag anfällt, Einziehung oder vermögensrechtliche Ansprüche im Raum stehen, oder andere Besonderheiten des Falls ein Abweichen der Beispielrechnung erfordern.


 

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